Hörstörungen bei Kindern sind generell eine ernst zu nehmende Erkrankung. Etwa zwei von 1000 Neugeborenen kommen in Deutschland mit einem Hörfehler zur Welt. Diese Hörschädigungen bleiben bei Kindern oft monate- oder sogar jahrelang unentdeckt. In den meisten Fällen werden sie erst mit zweieinhalb, drei oder sogar vier Jahren erkannt - was sich massiv auf die Entwicklung des Kindes auswirken kann. Denn: Je länger eine Schädigung des Gehörs bei Säuglingen oder Kleinkindern unentdeckt und unbehandelt bleibt, desto gravierendere Folgen stellen sich ein. Werden in der sensiblen Entwicklungsphase des Kindes bis etwa zum vierten Lebensjahr nicht genügend Höreindrücke an das Gehirn weitergeleitet, bleiben diese Hirnstrukturen für den Rest des Lebens schwächer ausgebildet.
Neben den angeborenen Hörschädigungen, können auch gesunde Kinder Hörstörungen oder sogar Taubheit entwickeln. Die größte Gefahr sind Lärm oder laute Geräusche, aber auch Stürze können das empfindliche Organ bleibend schädigen. Weitere Ursachen können Kinderkrankheiten wie Mumps, Keuchhusten, Masern oder eine Mittelohr-Entzündung sein.
Wichtig ist, dass Eltern bereits bei dem kleinsten Verdacht auf eine Hörstörung keine Zeit verstreichen lassen und umgehend einen HNO-Arzt aufsuchen. Bereits im frühen Kindesalter kann mit Hilfe einfacher Tests die Hörfähigkeit überprüft werden. Daher bietet das HNO-Zentrum Rheinneckar eine besondere Betreuung der „kleinen“ Patienten an, um Hörstörungen frühzeitig zu erkennen. Mit modernster Hördiagnostik - dem sog. Neugeborenen-Hörscreening - wollen wir sicherstellen, dass Ihr Kind beschwerdefrei aufwächst. In enger Zusammenarbeit mit Kinderärzten, Logopäden, Schulen und Kindergärten verfolgen wir zudem aktuelle Therapieansätze, welche individuell Ihrem Kind angepasst werden. In den meisten Fällen kann dem Kind mit entsprechenden Therapien oder mit Hörgeräten geholfen werden.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
an unseren beiden Standorten in Mannheim und Limburgerhof bieten wir ab jetzt die Möglichkeit, bestimmte Termine auch online zu jeder Zeit zu vereinbaren.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Service gerne in Anspruch nehmen.
Termine für die Stresemannstraße 22 (MA1):
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Termine für die Max-Joseph-Straße 1 (MA2):
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